CC-Kompetenz – ein Vermittlungsmodell


Veröffentlichung: 28. Mai 2017

Letzte Überarbeitung: 12. März 2023


Freie und offene Bildungsressourcen sind nur deshalb frei und offen, weil sie mit entsprechenden Lizenzen versehen sind, die eine Weiternutzung – auch über das Internet – möglich machen. Eine sehr verbreitete Lizenzform sind die Creative Commons-Lizenzen.

Vor einigen Jahren habe ich den Vortrag eines Experten verfolgt, der seinen Zuhörern vor Augen führte, dass sie auf legalem Wege vieles, was sie im Internet finden, nicht weiterverbreiten dürfen. Den durchaus wichtigen, mahnenden Worten folgte ein Satz, der das ganze Dilemma der CC-Lizenzen ausdrückt. Sinngemäß hieß es da, man könne ja die Dinge nutzten, die in der Wikipedia zu finden seien. Die seien „frei“ nutzbar. Ohne zumindest vage, einschränkende Worte oder einen knappen Bezug zu Lizenzbedingungen, die es einzuhalten gilt, halte ich eine solche Aussage für unzureichend.

Derartige recht vage Beschreibungen sind mir schon oft begegnet. Nicht nur in Vorträgen, sondern auch in Blogbeiträgen und sogar in Schulungsmaterial. Im Wesentlichen gibt es drei „Undifferenziertheiten“, die hier zu finden sind:

  1. Ein unkommentierter Hinweis auf „freie“ Materialien, wie im obigen Beispiel beschrieben.
  2. Ein undifferenzierter Hinweis auf die „Namensnennung“.
  3. Ein undifferenzierter Hinweis auf „Lizenzierungs-Automaten“.

Die Komplexität der CC-Lizenzen lässt eine solche Beschreibung nicht ratsam erscheinen. Denn wird ein Teil der Lizenzbedingungen vom Nutzer nicht erfüllt, ist die gesamte Nutzungsvereinbarung, die die Lizenz mit sich bringt, hinfällig. Dann wird ein CC-lizenziertes Foto ebenso illegal verwendet, wie jedes andere Bild, das eine Google-Bildersuche ausspuckt.

Es liegt somit nahe, Lernende und Lehrende, die frei und offen lizenzierte Materialien nutzen wollen bzw. sollen, planvoll und strukturiert über Möglichkeiten und Stolpersteine zu informieren. Im Folgenden wird ein entsprechendes Vermittlungs-Modell beschrieben, das sich aus meiner eigenen Erfahrung mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Jahrgangsstufen, Studierenden sowie Lehrerinnen und Lehrern unterschiedlicher Schulformen entwickelt hat.

Historie

Erstmals habe ich meine Herangehensweise (noch in einfacherer Form) beim OERcamp 2016 in Berlin einem Fachpublikum vorgestellt. Beim OERcamp in Köln präsentierte ich eine weiterentwickelte Variante. Dort wurde ich letztlich auch angeregt, meine Überlegungen in ein strukturiertes Vermittlungs-Modell zu überführen. Das hat schließlich den Ausschlag für den ersten Blogbeitrag gegeben. Da sich seit 2017 einige Änderungen bei den verwendeten Diensten, sowie bei den Lizenzen von Pixabay ergeben haben, wird das Modell auf dieser Website immer wieder mal überarbeitetet und aktualisiert.

Offenheitskompetenzen

Bei der Öffnung von Bildungsprozessen ist im Hinblick auf die verwendeten Medien immer der urheberrechtliche Rahmen zu beachten. Viele Lehrende verlassen sich da auf das UrhWissG bzw. auf den Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen, in der Hoffnung, damit sei die von ihnen gewählte Nutzung legal. Sie übersehen dabei, dass die hier formulierten Regelungen erhebliche Einschränkungen beinhalten und zum Teil nur eine zeitlich befristete Gültigkeit haben. Frei lizenzierte Medien erlauben hingegen eine klare, einheitliche und dauerhafte Nutzung. Wer seinen Unterricht öffnen möchte, kann sich beim Bündnis Freie Bildung über die Offenheitskompetenzen informieren, die durch diesen lohnenswerten Schritt bei Lernenden und Lehrenden gefördert werden können. [Link folgt direkt nach Veröffentlichung]

Das Vermittlungsmodell zum Hören

Das folgende CC-Kompetenz-Vermittlungsmodell zeigt einen zeitlichen Ablauf, der von oben nach unten nachvollzogen werden kann. Im schulischen Kontext ist der Zeithorizont der Vermittlung über viele Jahre zu sehen, in denen bei verschiedenen Projekten immer weiter in die Thematik eingeführt werden kann. Im Hochschul- und Weiterbildungskontext wird dies eher im Rahmen einer umfangreichen Fortbildungsveranstaltung oder im Rahmen eines Seminars gezielt erarbeitet. Erläuternde Hinweise sind interaktiv als Hörbeiträge eingebunden. Für diejenigen, die lieber lesen, habe ich die Hörbeiträge verschriftlicht. Am Ende des Blogbeitrags sind noch ein paar Shownotes zu den verwendeten Diensten und Informationsseiten.
Das Vermittlungs-Modell beschränkt sich auf die Nutzung von freien und offenen Bildern. Viele Erkenntnisse lassen sich aber sicherlich auch auf Texte, Musik und Videos übertragen.

Audiokommentar:

0.1 Dieser Aspekt gehört nicht wirklich zur CC-Kompetenz, da z. B. bei Schiebe-Videos mit selbstgezeichneten Visualisierungen in der Regel kein Urheberrecht verletzt wird. CC-Lizenzen spielen hier noch keine Rolle. Die Lernenden können aber bereits an dieser Stelle auf die Beschränkungen durch das Urheberrecht aufmerksam gemacht werden. Z. B. wenn man begründet, warum nur Selbstgezeichnetes zugelassen ist und keine Bilder, die man im Internet gefunden und ausgedruckt hat. Oder auch, wenn sich ein Team beim Zeichnen zu nah an im Internet gefundene Abbildungen orientiert. Manchmal pausen sie das direkt vom Smartphone-Bildschirm ab. Dann kann man anschaulich demonstrieren, was es bedeutet, wenn das Original „durchscheint“.

0.2 Die erste Nutzung fremder Bilddateien kann mit Diensten wie Pixabay, Unsplash oder Pexels geschehen. Diese Bilddatenbanken bieten Fotos an, die relativ frei genutzt werden können. Die Fülle an Bildmedien ist riesig und für viele Unterrichtszwecke reichen die Lizenzen der Anbieter aus. Sie sind – anders als früher – nicht mehr unter einer CC0-Lizenz veröffentlicht und werden deshalb dem eigentlichen Kern des CC-Kompetenz-Vermittlungsmodells vorangestellt. Die Dienste haben eine eigene Lizenz mit spezifischen Einschränkungen. So ist es vor allem verboten, die Bilder bei anderen Stock-Anbietern einzustellen und auch, sie unverändert kommerziell zu nutzen. Da man dies im Unterricht nicht macht, ergeben sich zunächst wenig Schwierigkeiten. Die Bilder lassen sich aber nicht immer rechtlich sauber mit allen CC-lizenzierten Bildern verknüpfen, weshalb sich Lehrende zu Beginn einer Produktionsphase entscheiden sollten, ob sie diese Dienste nutzen oder beispielsweise Bilddatenbanken mit CC-lizenzierten Bildern. Eine Vermischung ist zwar häufig möglich, setzt aber Wissen über lizenzrechtliche Details voraus.

Obwohl es die Lizenzbedingungen nicht verlangen, fordere ich die Lernenden auf, einen kurzen Hinweis zum Fundort und zur Lizenz anzugeben, so dass etwaige Nachnutzende und auch sie selbst später nachvollziehen können, woher das Bild stammt und unter welcher Lizenz es steht. An diesem Punkt taucht in der Regel die Frage auf, an welcher Stelle die einzelnen Lizenzangaben der jeweiligen Bilder eingefügt werden müssen, was dann im Gespräch geklärt werden kann.

1. Am Beispiel von FOCA, NegativeSpace oder vergleichbaren Fotoplattformen können Lernende ihre ersten Erfahrungen mit freien und offenen CC0-Lizenzen machen. Dem Arbeitsauftrag folgend suchen sie dort ein Bild und fügen es in eine Präsentation ein. Das wäre natürlich auch mit anderen Bild-Diensten möglich, die genannten Dienste bietet aber drei Vorteile, die nicht jeder Dienst bietet.

  • Erstens gibt es bei NegativeSpace auch kostenpflichtige Fotos, die es von den kostenlosen zu unterscheiden gilt – ggf. kennen sie dies auch schon von Pixabay.
  • Zweitens sind bei FOCA Hinweise zur Lizenz neben den Bildern zu finden. Lernende erfahren hier, dass es grundsätzlich einen Unterschied macht, ob man Bilder kommerziell nutzt, oder privat – auch wenn das bei den Bildern dieser beiden Anbieter keine Rolle spielt. Und sie erkennen, dass ein Bildnachweis nicht notwendig ist, und sie kommen so erstmals darauf, dass es so etwas, wie einen Bildnachweis überhaupt gibt.
  • Drittens lernen Sie Begrifflichkeiten kennen – CC0 beispielsweise – eine hervorragende Möglichkeit, in das Grundverständnis von Creative Commons einzuführen. Oder auch Public Domain. Eine Unterscheidung zwischen Allmende, Gemeinfrei, Public Domain, CC0 und was man noch so finden kann, erkläre ich an dieser Stelle nicht, da sich für die Lernenden im Umgang mit den Bildern nichts ändert. Hier böte sich aber grundsätzlich eine Möglichkeit der Differenzierung für besonders Interessierte an.

Bereits an dieser Stelle weise ich die Lernenden auf weitere rechtliche Bestimmungen hin, die unabhängig vom Urheberrecht zu beachten sind. Im Wesentlichen sind das zwei Aspekte:

  • Zum einen das Recht auf das eigene Bild. Dem begegne ich mit der Vorgabe, dass keine Person auf einem Bild klar erkennbar sein darf. Es sei denn, es ist eine Gruppe von Personen abgebildet, von denen keine einzelne klar im Fokus der Bildkomposition steht. Und selbst das wird relativ streng ausgelegt. Ich zeige dann auch gerne ein paar Beispielbilder, die erlaubt sind. Maskierte Menschen, Menschen mit Haaren vor dem Gesicht, Menschen, die von hinten fotografiert wurden, Menschen, deren Gesicht geschickt oder zufällig durch Gegenstände verdeckt werden usw.
  • Zum anderen spreche ich kurz das Markenrecht an, wobei die Nutzung von Markenlogos an sich im Bildungskontext relativ unproblematisch ist. Es ist aber ein guter Aufhänger, um auf den leider immer wieder vorzufindenden und zu vermeidenden Slogan „mit freundlicher Genehmigung von…“ zu verweisen.

2. Um darzustellen, welche Angaben bei Lizenzen mit dem Kürzel „BY“ gemacht werden müssen, arbeite ich mit Openverse (ehemals CC Search). Die Lernenden bekommen den Auftrag, über die Suchmaske ein CC BY-lizenziertes Bild zu suchen. Da eine Filterfunktion der Suchergebnisse genutzt werden kann, ist dies leicht möglich.

Screenshot von Openverse – nicht unter freier Lizenz

An dieser Stelle kann erstmals aufgezeigt werden, dass CC-Lizenzen modular aufgebaut sind. Und dass es außer der BY-Variante noch weitere gibt, deren Nutzung für die Lernenden (noch) verboten ist, da zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen gelernt werden müssen.

Die ausgewählten Bilder werden in eine Präsentationsfolie eingefügt und die notwendigen Lizenzangaben werden unter das Bild auf der Folie ergänzt. Da die Lizenzangaben auf der Website unter dem Bild angegeben werden, können sie leicht kopiert und ergänzt werden.

Screenshot von Openverse – nicht unter freier Lizenz

Der hier automatisiert generierte Lizenzhinweis kann genutzt werden, um die notwendigen Bestandteile von Lizenzangaben mit den Lernenden zu besprechen, so dass nun auch die eigenständige Formulierung von Lizenzangaben geübt werden kann. Bei der Thematisierung der TULLU-Regel wird auffallen, dass bei der Text-Variante der automatisch generierten Lizenzangaben von Openverse auf den Ursprungsort verzichtet wurde. Da dies nicht bei jeder Lizenzversion freigestellt ist, vereinbare ich mit den Lernenden, dass wir den Ursprungsort immer ergänzen. Auch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit. An diesem Beispiel lassen sich die Grenzen solcher Lizenzierungs-Automaten aufzeigen. Und da gibt es noch gravierendere. Wenn beispielsweise beim Fotodienst Flickr in der Bildbeschreibung unterhalb des Bildes Details zur korrekten Nennung der UrheberInnen gefordert werden – z. B. die Angabe einer bestimmten Internetseite – kann Openverse diese nicht automatisch auslesen, was ich an diesem Beispielbild demonstriere.

Screenshot von Flickr – nicht frei lizenziert.

In dem Bild habe ich weitere Stolpersteine integriert, die angesprochen werden können:

  • Lizenzhinweise im Bild dürfen nicht entfernt werden.
  • Was, wenn die Lizenz im Bild nicht der automatisiert erstellten Lizenz entspricht?

Ein weiterer Stolperstein, den es zu umgehen gilt, betrifft vor allem Websites. Wenn Lernende eine Website erstellen sollen, ergibt sich die Schwierigkeit, dass Bilder eine eigene Internetadresse haben, die separat aufgerufen werden kann. Werden die Lizenzhinweise nur auf der Website angegeben, sind sie auf der isolierten Bild-Seite nicht zu sehen. Um also bei der Erstellung von Websites auf der sicheren Seite zu sein, üben wir einmal die Speicherung der Folie mit den eingefügten Lizenzangaben als Bilddatei. Diese könnte dann bedenkenlos in eine Website eingefügt werden, da die Lizenzangaben Teil des Bildes sind. Sie sollten dennoch auch auf der Website eingefügt werden, da sie sonst unleserlich klein sein könnten – ein weiterer Stolperstein, den man an dieser Stelle behandeln kann.

3. Das Kürzel „ND“ steht für „NoDerivatives“ und verbietet die Veränderung eines Werkes. Dementsprechend erlaube ich die Verwendung nur dann, wenn ich mir sicher sein kann, dass das Produkt der Lernenden eine klar abgrenzbare Ansammlung von Einzelelementen ist. Das ist z. B. bei einem Blogbeitrag der Fall oder bei einem Wiki-Eintrag. Und vielleicht auch bei einer Präsentation mit klar voneinander abgrenzbaren Folien. Aber da ist man auch schon schnell im Grenzbereich. Was, wenn diese Präsentations-Folien die Grundlage für einen Film sein sollen? Wenn die genutzten Materialien zu etwas Neuem miteinander verschmelzen und nicht mehr eindeutig voneinander abgegrenzt werden können, ist eine Nutzung von ND nicht möglich. Und selbst wenn die Lernenden einen klar abgrenzbaren Blogbeitrag mit einem ND-Bild visualisieren wollen, ist es für sie zunächst einmal wichtig, zu erfassen, was man alles unter „Veränderung“ versteht. Dafür nutze ich die „Sei böse-Übung“.

Die Lernenden bekommen dafür eine Fotodatei und haben den Auftrag dieses Bild möglichst vielfältig zu verändern (was als furchtbar böse und total verboten angepriesen werden kann). Anschließend erstellen sie daraus eine Art Mindmap, mit dem veränderten Bild in der Mitte.  Außen herum beschreiben sie die Veränderungen, die sie vorgenommen haben. Auch diese Arbeitsschritte können gut mit einem Präsentationsprogramm gemacht werden. Um nicht wirklich eine illegale Verbreitung zu riskieren „spielen“ wir natürlich nur die Bösewichte und nutzen in Wirklichkeit ein CC0-Bild.

4. Im Anschluss wird die Bilder-Suchfunktion von duckduckgo.com genutzt über die Lernenden zu weiteren Bildquellen gelangen. Das hat für die meisten etwas Befreiendes – weil sie ja bisher lediglich einige vorgegebene Plattformen nutzen durften. Duckduckgo ermöglicht es, die Suchergebnisse nach Lizenzen zu filtern.

Dieser Punkt kann auch durchaus vorgezogen werden. Wichtig ist hierbei, dass die Lernenden in der Lage sind, die Lizenzangaben selbstständig zu formulieren. Sie greifen hierfür auf ihr Wissen zurück, dass sie beim Umgang mit Openverse erworben haben.

Materialien mit dem ShareAlike-Attribut dürfen bis hierhin von meinen Lernenden nicht ohne Rückfrage genutzt werden. Da aber im Netz besonders viele SA-Materialien zu finden sind, wird diese Einschränkung als sehr störend empfunden. Bei der Nutzung von ND-Materialien wurde bereits gelernt, was man unter einer losen Werkverbindung versteht und was es heißt, ein Material zu verändern. Somit ist das Rüstzeug für die legale Verwendung von SA-lizenzierten Bildern bereits vorhanden. Um die Besonderheiten der SA-Lizenzbedingungen kennenzulernen, suchen sich die Lernenden zunächst ein Bild mit der Lizenz CC BY-SA heraus. Zum Beispiel aus der Wikipedia, in der SA-lizenzierte Materialien der Standard sind. An dieser Stelle führe ich den Lizenzhinweisgenerator von Wikimedia ein, um auch hier selbstformulierte Lizenzangaben zu überprüfen. Hier können die bereits von Openverse bekannten Begrenzungen dieser automatisierten Lösungen erneut überprüft werden. Das ausgewählte Bild fügen Sie in eine leere Präsentation ein und verändern es mit den Boardmitteln des Präsentationsprogramms, so dass ein neues Werk entsteht.

Das ist der Punkt an dem die Lernenden das erste Mal ihr Material selbst frei und offen lizenzieren müssen, denn das ursprüngliche SA-Bild verlangt nach einer entsprechenden Lizenz für das neu entstandene Werk. Ich stelle dann meist den Bildungsteiler vom OERhörnchen oder den Licence Chooser von creativecommons.org vor und lasse die Lernenden die dort zusammengeklickte Formulierung samt Logo übernehmen.

Das Problem mit den SA-Lizenzen ergibt sich besonders häufig, wenn das Lernprodukt der Lernenden ein Film ist, der auf Basis einer Präsentation erstellt wird.

„Achtung bei der Auswahl des Materials, das man verwenden möchte, denn bei einem Video handelt es sich IMMER um eine Vermischung des Materials. Die unterschiedlichen Elemente können im Sinne einer Lizenz nicht einzeln für sich stehen.“

Aus: Der Gold-Standard für Videos als OER – Warum eine CC-Lizenz nicht ausreicht.
Von Blanche Fabri für OERinfo – Informationsstelle OER. CC BY 4.0

Deshalb bietet sich diese kurze Übung besonders im Vorfeld eines entsprechenden Film-Unterrichtsprojekts an.

Wichtig bei der Nutzung von SA-lizenzierten Bildern ist, dass sie nicht kompatibel sind mit anderen Lizenzen (zum Beispiel mit der Pixabay-Lizenz). Das kann abschließend leicht deutlich gemacht werden, indem man ein CC BY-NC-SA-lizenziertes Bild präsentiert und die Frage formuliert, welche Schwierigkeiten es gibt, bei der Ergänzung dieses Bildes in die Präsentation mit dem veränderten SA-Bild. Zum einen erkennen die Lernenden, dass das eigene Werk nicht gleichzeitig unter zwei verschiedenen SA-Lizenzen freigegeben werden kann, zum anderen hat man gleich einen Übergang zur letzten Lizenzauflage: NC.

5. Das Lizenz-Attribut NC – also NonComercial – wird von mir lediglich vorgestellt. Von der Nutzung durch die Lernenden rate ich ab, da es schwierig ist, einfache, allgemeingültige Handlungsempfehlungen dafür zu formulieren, die für jede Nutzungsform gültig sind. Man wundert sich manchmal, was so alles als „kommerziell“ gilt. Ich empfehle dazu diesen Beitrag von iRIGHTSinfo.


Ein Problem zum Schluss

Es gibt einen durchaus diskutablen Teil der CC-Lizenzen. Man muss den Lernenden klarmachen, dass es bei frei und offen lizenzierten Bildern keine gutgläubige Nutzung gibt. Das bedeutet, dass man ein Bild noch so akkurat mit Lizenzangaben versehen kann, wenn die Person, die das Bild unter einer CC-Lizenz ins Netz gestellt hat, gar nicht UrheberIn des Bildes ist, dann gilt die Lizenz auch nicht. Und da man durch die Nutzung keinen Vertrag mit diesem Menschen abgeschlossen hat, kann man ihn/sie auch nicht in Regress nehmen. Das bedeutet, dass man sich im Falle einer Abmahnung nicht darauf berufen kann, dass jemand anderes das Bild vorsätzlich mit einer nicht gültigen Lizenz im Netz angeboten hat. Es bleibt also immer ein Restrisiko für mich als Nutzer. Um die Lernenden an dieser Stelle nicht zu verlieren, versuchen wir kriteriengeleitet zu erkennen, wie man solche „falschen“ CC-Bilder erkennt. Im Wesentlichen sind es die folgenden vier Kriterien, die wir auf ein Bild aus einem online bereitgestellten Fotoalbum anwenden.

  • Erstens: Das Bild ist zu perfekt – eine traumhaft konzipierte Bildkomposition, die offensichtlich nur von einem Profi gemacht werden konnte. Da sollte man zumindest skeptisch werden.
  • Zweitens: Es passt nicht zu den übrigen Fotos im Album – wer ein Album mit Urlaubsfotos anbietet und darin befindet sich ein Bild aus einem völlig anderen Kontext, der hat vielleicht dieses Bild versehentlich dort hineinkopiert und freigegeben. Das ist bei Flickr-Bildern oft einfacher als bei anderen Plattformen, da Flickr von den Fotografen oft „persönlicher“ genutzt wird.
  • Drittens: Das Bild ist ein Meme – die überwiegende Anzahl an lustigen Bild-Spruch-Kompositionen dürfte schlichtweg illegal sein. Auch so eine Sache, die man hierbei lernen kann.
  • Viertens: Das Bild zeigt ein urheberrechtlich geschütztes Werk – beliebt sind hier z. B. Screenshots von Kartenausschnitten – gerade für den Erdkundeunterricht ist das relevant. Kartenhersteller mahnen gerne und viel ab.

Wenn uns ein Bild suspekt vorkommt, nutzen wir zunächst Hilfsmittel, wie TinEye.com oder die Google-Reverse-Bildersuche. Wenn dann das Bild auch in kostenpflichtigen Portalen zu finden ist, lassen wir die Finger davon. Wenn das Bild hingegen auf vielen Websites verwendet wird, spricht das für eine freie Lizenz, denn kein abgemahnter Website-Betreiber belässt ein umstrittenes Werk auf seiner Seite.

Es gilt aber auch, an dieser Stelle zu beruhigen, denn erstens ist die ungefragte Nutzung eines nicht frei lizenziertes Bild auf jeden Fall illegal – somit ist CC immerhin eine Lösung, die man gut nutzen kann. Und zweitens sind inzwischen die Kosten einer Abmahnung begrenzt worden, um der Abmahnindustrie entgegenzuwirken. Wenn die Abmahnung lediglich auf falschen oder fehlenden Angaben tatsächlich freigegebener Bilder basiert, kann die Schadenssumme sogar noch geringer sein.

Die Besprechung dieses Themas sollte bereits zu Beginn der Nutzung fremden Materials erfolgen.

Merksätze

Wird der Umgang mit CC-lizenzierten Medien in einem Seminar oder einer umfangreicheren Fortbildungsveranstaltung zeitlich konzentriert vermittelt, kann eine Zusammenfassung wichtiger Regeln hilfreich sein.

  1. Die TULLU-Regel beachten
  2. Bearbeitungen kennzeichnen
  3. Lizenzangaben lesbar ergänzen
  4. Keine Bilder mit erkennbaren Personen verwenden
  5. „Mit freundlicher Genehmigung von…“ vermeiden
  6. Bei Pixabay und CC0: trotzdem Quelle angeben
  7. Keine Lizenzangaben, die Teil des Bildes sind, wegschneiden
  8. ND nicht bearbeiten
  9. SA nur auf Anfrage erlauben (keine Vermischung verschiedener SA-Lizenzen)
  10. NC verbieten
  11. Bei Nutzung von Lizenzierungs-Automaten: selbst noch einmal die Originalquelle untersuchen (Namen)
  12. Bei Einzeldarstellung von Bildern in Websites: Lizenzangabe als Teil des Bildes speichern
  13. Vertrauenswürdigkeit prüfen (Profil, Bildverbreitung, Qualität).
  14. Metadaten nicht bewusst entfernen

Hinweis

Ich bin kein Jurist. Die hier diskutierten rechtlichen Aspekte sind meine private Auslegung. Wenn sie eine verbindliche Beratung wollen, kontaktieren Sie einen entsprechenden Fachmann.

Shownotes

Eine separate Bilddatei des Vermittlungsmodells, eine bearbeitbare Version als pptx-Datei sowie alle Hörbeiträge sind separat hier zu finden.

Dienste, die erwähnt wurden:

Infos zu Creative Commons gibt es natürlich auch im Netz. Unter anderem direkt bei Creative Commons, im Open Content-Praxisleitfaden oder bei iRIGHTSinfo.

CC BY 4.0
Weiternutzung als OER ausdrücklich erlaubt: Dieses Werk und dessen Inhalte sind – sofern nicht anders angegeben – lizenziert unter CC BY 4.0. Nennung gemäß TULLU-Regel bitte wie folgt: CC-Kompetenz-Vermittlungsmodell von André Hermes, Lizenz: CC BY 4.0.

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5 Gedanken zu “CC-Kompetenz – ein Vermittlungsmodell